Einsprüche/ Beschwerden
Begriffsbestimmung
Eine Beschwerde richtet sich gegen Mängel oder Fehler, die bei der Durchführung der Zertifizierung oder sonstigen Tätigkeiten entstanden sind und auf die der Beschwerdeführer hinweisen möchte. Die Mängel und Fehler müssen dabei der Zertifizierungsstelle oder der geprüften Organisation zuzurechnen sein.
Ein Einspruch richtet sich stets gegen Zertifizierungsentscheidungen, die von der Zertifizierungsstelle im Rahmen der Zertifizierung getroffen wurden. Ziel des Einspruchsführers ist es, die Prüfung einer durch die Zertifizierungsstelle getroffenen Entscheidung zu erwirken und ggf. eine Korrektur der Entscheidung zu erzielen.
Prozess
Die RSM Certification GmbH hat einen Prozess zum Einspruch- und Beschwerdemanagement eingerichtet, der jegliche Einsprüche und negative Rückmeldungen von Mandanten zu Zertifizierungsdienstleistungen oder zum Verhalten der Auditoren untersucht, bewertet und beantwortet.
Informationen zu Beschwerden und Einsprüchen werden nicht veröffentlicht.
Ebenso wie wir, betreiben die Akkreditierungsstellen ein eigenes Beschwerdemanagement. Wenn der Beschluss der RSM Certification GmbH zu einem Einspruch durch den Einspruchsführer nicht anerkannt wird, besteht die Möglichkeit, Beschwerde über das Verfahren der RSM Certification GmbH bei der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH, DAkkS, einzulegen. Die Beschwerde bei der Akkreditierungsstelle ist dem Rechtsweg vorzuziehen.
Behandlung von Einsprüchen
Einen Einspruch oder eine Beschwerde können Sie über folgende Verfahren einreichen:
- Postalisch an: RSM Certification GmbH | Am Wehrhahn 33 | 40211 Düsseldorf
- Per E-Mail: complaint_appeal@rsm-certification.com
Eingehende Einsprüche und Beschwerden werden kurzfristig geprüft. Wir werden den Erhalt des Einspruchs/ der Beschwerde zeitnah bestätigen und behandeln Ihr Anliegen stets vertraulich.
Von zentraler Bedeutung im Rahmen der Beurteilung sind die notwendigen Kompetenzen. Wir werden im Rahmen des jeweiligen Verfahrens stets kompetente Personen, welche nicht am bisherigen Verfahren beteiligt waren, einsetzen. Dazu zählen insbesondere auch die Mitglieder unseres Ausschusses für Unparteilichkeit.