Unparteilichkeit und Unabhängigkeit

Warum verpflichtet sich die RSM Certification GmbH der Wahrung von Unparteilichkeit und Unabhängigkeit?

Die RSM Certification GmbH führt Auditierungs- und Zertifizierungsprüfungen von Managementsystemen in Form von Konformitätsbewertungen durch. Als Konformitätsbewertungsstelle sind wir zur Sicherstellung unserer Unparteilichkeit und Unabhängigkeit verpflichtet.

Die Wahrung der Unparteilichkeit und Unabhängigkeit der RSM Certification GmbH sowie der mit uns verbundenen Auditoren ist uns ein Anliegen und für uns von großer Bedeutung. Die Verpflichtung zur Unparteilichkeit schafft Vertrauen gegenüber unseren Mandanten und ist somit, neben Fachexpertise und Erfahrung, ein elementarer Grundpfeiler für die erfolgreiche Durchführung von Auditierungen und Zertifizierungen. Deshalb verpflichtet sich die Geschäftsführung der RSM Certification GmbH zur Unparteilichkeit bei allen Entscheidungen und Bewertungen, die die Zertifizierung betreffen.

Wie stellt die RSM Certification GmbH die Wahrung von Unparteilichkeit und Unabhängigkeit sicher?

Durch Transparenz und Einbezug aller beteiligten Parteien (Auditoren, Mitarbeiter sowie weitere Interessierte) werden die potenziellen Interessenskonflikte identifiziert, ggf. entsprechend analysiert und dokumentiert. Zudem werden Maßnahmen zur Minimierung von Risiken im Hinblick auf die Gefährdung der Unparteilichkeit abgeleitet und umgesetzt. Insbesondere werden bei der Bewertung der Unparteilichkeit gefährdende Faktoren, wie z. B. Einschüchterung, Selbstbewertung, Eigennutz oder hohe Vertrautheit, berücksichtigt.

Zur Sicherstellung einer objektiven Zertifizierungsdurchführung sind unsere Mitarbeiter sowie unsere in den jeweiligen Verfahren eingesetzten Auditoren bei allen Tätigkeiten und Entscheidungen der Auditierung und Zertifizierung unabhängig von kommerziellen Einflüssen Dritter.

Zu Fragen, die das Vertrauen in die Unparteilichkeit, einschließlich der Transparenz und öffentlichen Wahrnehmung betreffen, sind die benannten Parteien zu konsultieren. Hierzu hat die Geschäftsführung einen Ausschuss zur Wahrung der Unparteilichkeit etabliert.

Die Aufgaben dieses Ausschusses umfassen u. a.:

  • die Unterstützung bei der Implementierung der internen Regelungen zur Umsetzung der Anforderungen an die Unparteilichkeit im Rahmen von Zertifizierungstätigkeiten.
  • die Aufsicht über die Zertifizierungsstelle, dass keine Unternehmungen angestrebt werden, die eine objektive Zertifizierungstätigkeit gefährden könnten, insbesondere Beweggründe, die der Unparteilichkeit entgegenstehen.
  • die Beurteilung der Unparteilichkeit bei der Durchführung von Zertifizierungsprüfungen sowie internen Prozessen der Konformitätsbewertungsstelle.
  • die Beratung bei Fragen zur Einhaltung der Unparteilichkeit.
  • die Prüfung, ob die Grundsätze und internen Regelungen zur Wahrung der Unparteilichkeit in der Vergangenheit eingehalten wurden.

Die Zusammensetzung des Ausschusses beruht dabei auf der Prämisse, dass keine Interessen einzelner Personen und/ oder Parteien vorliegen. Vielmehr stellt der Ausschuss eine Zusammenstellung von Personen aus den Kreisen unserer interessierten Parteien, dem Mandantenkreis, internen Mitarbeitern sowie weiteren kompetenten Personen dar. Gleichzeitig dient der Ausschuss als Gremium zur Identifikation von Optimierungsmaßnahmen und bietet somit einen hohen Mehrwert für interne und externe Parteien.